AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VON Markus Winkler (Tauchschule Dive College/MRW-Tauchsport) nachfolgend Dive College genannt.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung
und/oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonstwie vor Abschluß des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner jedoch Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluß, frühere Angebote von uns oder frühere Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat.
1.3. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet.
1.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt haben. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
1.5 Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung vom Dive College erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn das Dive College in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden das Vertragsverhältnis vorbehaltlos durchführt. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien vom Dive College bedürfen der schriftlichen (Auftrags-)Bestätigung durch das Dive College. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb vom Dive College elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUß, ABTRETUNG, RÜCKTRITT
2.1. Mit unseren Angeboten wollen wir interessierten Kunden die Möglichkeit für Bestellungen geben; unsere Angebote sind daher grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen. Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen.
2.2. Eine Abtretung von Ansprüchen die gegen uns bestehen ist ausgeschlossen.
2.3. Durch die Anmeldung zum Tauchkurs oder einer Bestellung bindet sich der Kunde wirksam an sein Angebot. Die Entgegennahme einer Anzahlung, oder kompletten Bezahlung der Schuld des Kunden, stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Kunden. Der Kunde ist grundsätzlich 3 Wochen an sein Angebot gebunden. Nach dieser Zeit ist der Kunde, im Falle eines Tauchkurses, noch solange an sein Angebot gebunden, bis er schriftlich sein Angebot widerruft. In diesem Fall kann das Dive College das Angebot noch sofort annehmen, ohne das der Widerruf eine Wirkung entfaltet.
2.4. Das Dive College kann vom Vertrag über die Tauchausbildung zurücktreten, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt dann vor, wenn es aus rechtlichen, oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, das Schwimmbad, zum Zwecke der Poolausbildung, oder den See, zum Zwecke der Freiwasserausbildung zu nutzen. Das Dive College verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und dem Kunden seine Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
3. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG
3.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes ; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, daß hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.
3.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, daß wir bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert werden.
3.3. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
3.4. Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern, die Nachfrist muß mindestens 2 Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. von uns nicht zu vertretene Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei unserem Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung
vom Vertrag zurückzutreten.
3.5. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist Ursache des Verzuges.
4. PREISE
4.1. Unsere Preise gelten für den Verkauf bei Versand ab unserem Lager Asperg. Versandspesen sind in den Preisen nicht enthalten, sondern vom Kunden zusätzlich zu zahlen.
4.2. Die Preise sind bei Abgabe an den Endverbraucher Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, bei Abgabe an gewerbliche Kunden oder öffentlichen Institutionen verstehen sich unsere Preise stets zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
4.3. Unsere Ladenangestellten sind nicht befugt Preisermäßigungen zu geben.
4.4. Das Dive College kann vier Monate nach Vertragsschluss das Entgelt von Leistungen und Waren erhöhen, wenn sich zwischenzeitlich die Preis verändert haben. Diese Erhöhung wird nicht mehr als 20% des ursprünglichen Wertes betragen.
5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG
5.1. Wir versenden bei uns bestellte Artikel grundsätzlich gegen Barnachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung ( Bundespost, privater Paketdienst usw.,) vorbehalten.
5.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des / der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben haben.
5.3. Eine Versicherung für den Fall, daß bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
6. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
6.1. Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern, sind unsere Rechnungen sofort ab Zugang fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
6.2. Jedwede Zahlung eines Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und / oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann die Zinsen verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anders lautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
6.3. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
6.4. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde keinen oder einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist.
6.5. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden Ansprüche fällig zu stellen.
6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß § 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne daß hierin und / oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Artikel. Die uns durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.
6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist des weiteren nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselbigen Vertragsverhältnis.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor ( Vorbehaltsware ).
7.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege Sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen ( Lieferscheine, Rechnungen usw. ) vorzulegen.
7.3. Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel ( z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen ), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.
7.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
8. RECHTE BEI MÄNGEL (GEWÄHRLEISTUNG), MÄNGELRÜGE, HAFTUNG
8.1. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
8.2. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern 24 Monate ab der Ablieferung der Sache für neue Waren. Bei allen anderen Kunden beträgt die Gewährleistung 12 Monate, sowie bei Verbrauchern auf gebrauchte Waren. Bei gebrauchten Waren gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung ganz ausgeschlossen.
Gewährt der Hersteller für bei uns gekaufte Ware eine längere Garantie, dann muß der Kunde mit dem Hersteller direkt Kontakt aufnehmen. Wir übernehmen auch die Abwicklung für den Kunden, stellen, dann aber unsere Unkosten in Rechnung.
8.3. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstehen, daß an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
8.4. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden; die Abtretung von gegen uns bestehende Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
8.5. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder zugesandten Artikel, daß der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangelfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per Barnachnahme zu erheben.
9. BESONDERE BEDINGUNGEN BEI DER TAUCHAUSBILDUNG
9.1. Jeder Kursteilnehmer kann wenn er fahrlässig, oder vorsätzlich die Sicherheit der anderen Kursteilnehmer gefährdet , vom Kurs ausgeschlossen werden. Es werden ihm dann, anteilmäßig die Kurskosten zurückerstattet, abzüglich den daraus für das Dive College entstehenden Schaden. Der Schaden wäre in diesem Falle der volle Kurspreis. Dem Kunde hat das Recht uns jedoch keinen, oder einen wesentlich niedrigeren Schaden nachzuweisen.
9.2. Die Kurspreise beziehen sich auf reine Kursleistungen. Hier sind etwaige Kosten, wie Bücher, Leihausrüstung, Schwimmbad-, oder Seeeintritte und der Tauchausweis (Brevet) hinzuzurechnen, außer es ist etwas anderes vereinbart
9.3. Die An- und Abfahrt von und zu einem Ausbildungsort (See, Schwimmbad) obliegt der eigenen Verantwortung des Kursteilnehmers. Die Ausbildung beginnt erst am jeweiligen Ausbildungsort. Der Kunde bekommt an der Tauchschule Dive College eine komplette Tauchausrüstung geliehen, für welche er während der kompletten Dauer der Ausbildung selbst verantwortlich ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auch die ihm von uns zur Verfügung gestellte Tauchausrüstung ordnungsgemäß befördert wird. Der Kunde hat dem Dive College alle Schäden aus dem Verlust, oder der Beschädigung der Leihausrüstung zu ersetzen und dies sofort dem Dive College anzuzeigen.
9.4. Bei Verspätungen eines Kursteilnehmers besteht kein Anspruch auf sofortige Leistung, vielmehr kann vom Dive College ein neuer Termin festgesetzt werden, wobei dem verspäteten Teilnehmer hierfür die Kosten in Rechnung gestellt werden. Falls hierfür ein einzelner Termin nötig werden sollte, betragen die Kosten für einen neuen Freiwassertermin € 60.--, für einen neuen Schwimmbadtermin € 70.-- und für eine Theorielektion € 40.--.
9.5. Falls ein Tauchschüler infolge von Krankheit, oder Verletzung vorübergehend nicht mehr teilnehmen kann, wird der Kurs gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgesetzt. Nur falls aufgrund eines amtsärztlichen Attestes eine Weiterführung des Kurses in Zukunft aufgrund von Krankheit, oder Verletzung nie mehr möglich ist, wird dem Kursteilnehmer die nicht in Anspruch genommene Leistung anteilmäßig zurück erstattet.
9.6. Das Dive College und seine Mitarbeiter, insbesondere seine Erfüllungsgehilfen, haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich um keine Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper, oder Gesundheit handelt.
9.7. Falls der Tauchschüler sich anmeldet und dann nicht zum Kurs erscheint, werden die 75.-€ als pauschalisierter Schadenersatz einbehalten.. Der Kunde hat jedoch das Recht uns keinen, oder einen wesentlich niedrigeren Schaden nachzuweisen.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL
10.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
AGB Stand 01.05.2010














